bei CareBeLeaver, der Jugendhilfemaßnahme der Arbeit & Soziales gGmbH, in der junge Erwachsene Betreuung und Unterstützung auf ihrem Weg in ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben erhalten. CareBeLeaver ist ein ambulantes Wohnbetreuungsangebot.
Unsere Aufgabe besteht in der Begleitung, Beratung und Unterstützung junger Erwachsener im eigenen Wohnraum.
Gegenstand der Zusammenarbeit mit den jungen Menschen sind sämtliche Aspekte, die zu einer gelingenden selbstständigen Lebensführung beitragen. Bei CareBeLeaver handelt es sich um eine Jugendhilfemaßnahme im Rahmen einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung.
Das Angebot richtet sich an männliche, weibliche und diverse junge Erwachsene im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 27 Jahre). Die Aufnahme kann erfolgen, wenn auf Antrag ein Hilfebedarf (Hilfen zur Erziehung) durch ein Jugendamt festgestellt wurde. Dieser Hilfebedarf muss eine ambulante Betreuungsform zulassen und perspektivisch überwunden werden können. Des Weiteren muss das Jugendamt als Kostenträger das Angebot der CareBeLeaver für passend befinden und die Hilfeform genehmigen.
Im Focus der Zusammenarbeit mit den jungen Erwachsenen steht die Entwicklung bzw. der Ausbau ihrer lebenspraktischen Kompetenzen in den Bereichen:
Hierbei erfahren die jungen Menschen Beratung und praktische Unterstützung durch ihre/n Bezugsbetreuer/in. Das Arbeitstempo sowie die Dauer der Betreuung werden im Wesentlichen vom individuellen Entwicklungsstand bzw. den Problemlagen des jungen Menschen bestimmt und in regelmäßigen Hilfeplankonferenzen mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt. Im Voranschreiten der Kompetenzentwicklung nimmt die praktische Unterstützung sukzessive ab, bis der junge Erwachsene schließlich in der Lage ist seine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu erledigen. Falls nötig wird zum Ende der Jugendhilfe die Transition in andere Hilfesysteme ebenfalls unterstützt.
Kommt es zu einer Aufnahme bei den CareBeLeavern, macht sich das Team auf die Suche nach einer Wohnung. Hier kommen Einzelwohnungen oder in besonderen Ausnahmefällen Zweierwohnungen (WGs) infrage. Die Wohnungen müssen folgende Maßgaben erfüllen:
Es ist uns ein unbedingtes Anliegen, dass die Wohnbetreuung keinen „Heimcharakter“ hat. Dies erreichen wir insbesondere dadurch, dass die jungen Menschen in ihre „eigene“ Wohnung einziehen. Zwar werden die Wohnungen zunächst von der Arbeit & Soziales gGmbH angemietet, sie können jedoch nach einer positiven Beendigung der Jugendhilfe und in Absprache mit dem Vermieter, übernommen werden. Was in aller Regel auch geschieht. Mit finanziellen Hilfen (nach Beantragung einer Erstausstattung) richtet der junge Mensch die Wohnung selbst ein und ist von Beginn an in die gesamte Organisation und Bewältigung seines Einzuges involviert. So entwickelt sich ein ganz eigener, persönlicher Bezug zum Lebensumfeld.
Vom Einzugsprozess an und über die gesamte Zeit der Betreuung legen wir gesteigerten Wert auf eine möglichst große Nähe zur Lebensrealität junger Menschen, die außerhalb der Jugendhilfe erstmals in eine eigene Wohnung ziehen und sich auf den Weg in ein selbstständiges Leben begeben. Deshalb arbeiten wir nach dem Vorbild der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die jungen Menschen werden zu Beginn der Betreuung dort abgeholt, wo sie in ihrer individuellen Entwicklung stehen und erhalten gerade so viel praktische Unterstützung und Beratung wie es ihre Kompetenzen und Problemlagen erfordern. Dem gesamten Betreuungskontext ist ein hohes Maß an Transparenz und Partizipation in sämtlichen Prozessen immanent. Es ist uns ein Anliegen, dass den jungen Menschen ausreichend Raum gegeben wird sich selbst auszuprobieren und auch Fehler machen zu dürfen. „Fehler“ sehen wir als Erfahrungsräume, die ein großes Wachstumspotential bieten.
Die Kosten für die Betreuungsleistungen werden vom zuständigen Jugendamt übernommen. Die Kosten für die Unterkunft sowie des Lebensunterhalts werden je nach Vereinbarung vom Jugendamt oder einem Sozialleistungsträger (z.B. Zentrum für Arbeit) getragen. Befindet sich der junge Mensch in Arbeit und hat ein eigenes Einkommen, muss er sich an den Kosten beteiligen.
CareBeLeaver arbeitet mit einem großen Netz unterschiedlichster Institutionen und Kooperationspartnern zusammen. Neben dem Jugendamt gehören dazu die Sozialleistungsträger wie das Jobcenter, die Agentur für Arbeit, Berufsschulen und Arbeitgeber, Ärzte und Psychologen, Schulen, Arbeitgeber, andere soziale Einrichtungen (z.B. DROBS, Sozialpsychiatrischer Dienst, proFamilia, JMD, Jugendscouts, Jugendberufsagentur etc.), Anwälten und viele mehr.